Herzlich willkommen auf der Webseite des RED DOOR!

Bitte halten Sie den Sicherheitsabstand ein und tragen Sie Schutzmasken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur bis zu 4 Personen gleichzeitig im Lädchen sein dürfen. Desinfektionsmittel steht Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.



Info Kommissionsware/allgem. Geschäftsbedingungen

Kommissionsware.....alle Informationen, die Sie benötigen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ich freue mich sehr darüber, dass Sie mir Ihre Ware zum Kommissionsverkauf anbieten möchten.
Ihr Vertrauen ist ein großes Kompliment für mich!




Bitte lesen Sie nachfolgenden Informationen/allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durch. Vielen Dank!
 1

Durch Unterschrift erklärt der Einlieferer eidesstattlich, dass alle Artikel sein Eigentum sind bzw., dass er berechtigt ist, diese zu verkaufen und keine Forderungen Dritter bestehen. 

2
Terminvereinbarung weil....
Da ich für viel Ware keine Lagermöglichkeiten habe, kann ich aus diesem Grund nur "saisonal passende" Ware annehmen. Winterjacken ab Herbst, Sommersachen ab Frühling und bitte Sie dafür um Verständnis. 
Da auch das Auswählen der Stücke, die ins "RED DOOR" passen und die Preisabsprache Zeit in Anspruch nehmen, ist es für beide Parteien ratsam einen Termin dafür zu vereinbaren, um in Ruhe zu einem guten Ergebnis zu gelangen. Auch wird ein Zeitraum für die Abholung nicht verkaufter Ware vereinbart.
Ich behalte mir das Recht vor, Ware ganz oder teilweise, ohne Begründung abzulehnen.
Bitte vereinbaren Sie zum Anbieten Ihrer Kommissionsware einen Termin mit mir! Auch bei Kleinteilen, Einzelstücken, Schmuck, Accessoires und Dekorationsartikeln!

3

Preise und Provison
Die Preise Ihrer Ware (Ihr Verkaufserlös) und meine Provision werden gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten.

4

Abholung nicht verkaufter Ware 
Bitte halten Sie den vereinbarten Termin zur Abholung Ihrer Kommissionsware unbedingt ein. 
Es bedarf keiner Mitteilung seitens RED DOOR, dass diese Frist abgelaufen ist. Sollten Sie die Ware nicht abholen haben, geht die Ware in das Eigentum von RED DOOR über. Ich werde ich die Ware dann umweltgerecht entsorgen oder karitativen Zwecken zuführen.  

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber das RED DOOR ist klein und wenn nur drei Personen ihre Ware nicht zum vereinbarten Termin abholen, stehen hier überall Tüten rum, die das Ambiente und Arbeitsabläufe stören.

5

Abholung von Kommissionsware vor Ablauf des vereinbarten Termins
ist nicht möglich.

6

Beschädigung und Diebstahl
Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der sich in Kommission befindlichen Ware übernimmt das RED DOOR keine Haftung 

7

Markenware
Im Falle von Markenware übernehme ich ausschließlich Originale. Der Eigentümer versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung des Marken- und /oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können. Ich behalte mir vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen. 

8

Verkaufte Ware ist grundsätzlich von Umtausch und Reklamation ausgeschlossen

9

Die Abrechnung der verkauften Kommissionsware kann nur gegen Vorlage des Empfangsscheines erfolgen, längstens jedoch bis 1 Monat nach Einlieferung des Artikels. Ist bis dahin die Abrechnung ohne Verschulden von RED DOOR nicht erfolgt, verfällt der Anspruch des Einlieferers auf den Erlös der Kommissionsware. 






Bitte fragen Sie auch bei der Abgabe von Accessoires nach einem Termin bei mir an, da ich Ihnen meine Aufmerksamkeit widmen möchte und Kunden, die eventuell gerade meine Beratung benötigen, nicht warten lassen möchte.

Einen Termin können Sie telefonisch bei mir erfragen, aber auch per Email. Bitte informieren Sie sich darüber unter meiner Rubrik Datenschutz

Haben Sie weitere Fragen über Ablauf etc., sprechen Sie mich an. Ich erkläre es Ihnen sehr gerne

Stand Juli 2018
Share by: